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Ausländerbehörde

Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland erfolgt i.d.R. bei der deutschen konsularischen Vertretung im Ausland. Die für Ihr Land zuständige Vertretung können Sie auf der Externer Link Webseite des Auswärtigen Amtes recherchieren.

Für die Bearbeitung vor Ort ist das Dortmunder Ausländeramt zuständig:

Behörde

Ordnungsamt der Stadt Dortmund, Abteilung für Ausländerangelegenheiten

Adresse

Olpe 1
D-44122 Dortmund

Telefon

+49 (0)231 / 50 - 2 44 99

Fax

+49 (0)231 / 50 - 2 44 74

Internet

www.dortmund.de/ordnungsamt

Email

auslaenderangelegenheiten@dortmund.de

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr: 

08.00 - 11.30 Uhr

Dienstag:

13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 - 16.30 Uhr

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/auslaender/behoerde.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de