Go-To-Do
Unternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com
Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
Checkliste Ausländerrecht
Was brauchen Sie, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen?
Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland,
die Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt.
Was ist zu tun?
Setzen Sie sich zunächst mit der deutschen konsularischen Vertretung
in Ihrem Land in Verbindung.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/liste_html
Schildern Sie dort Ihr Anliegen, in Dortmund ein Unternehmen gründen
zu wollen und erkundigen Sie sich genau nach den für Sie anfallenden
Formalitäten.
Gleichzeitig informieren Sie das Ansiedlungsteam der Wirtschaftsförderung Dortmund.
http://www.go-to-do.com/content_de/beratung.html
Dieses wird sie beim Kontakt mit dem Dortmunder Ausländeramt unterstützen.
Das Ausländeramt entscheidet über Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung.
Diesen Antrag erhalten Sie in der Regel über die deutsche Auslandsvertretung
und reichen ihn auch dort ein.
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