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Checkliste Ausländerrecht


Was brauchen Sie, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen?

Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt.


Was ist zu tun?

Setzen Sie sich zunächst mit der deutschen konsularischen Vertretung in Ihrem Land in Verbindung.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/liste_html
Schildern Sie dort Ihr Anliegen, in Dortmund ein Unternehmen gründen zu wollen und erkundigen Sie sich genau nach den für Sie anfallenden Formalitäten.

Gleichzeitig informieren Sie das Ansiedlungsteam der Wirtschaftsförderung Dortmund.
http://www.go-to-do.com/content_de/beratung.html

Dieses wird sie beim Kontakt mit dem Dortmunder Ausländeramt unterstützen. Das Ausländeramt entscheidet über Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung. Diesen Antrag erhalten Sie in der Regel über die deutsche Auslandsvertretung und reichen ihn auch dort ein.

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/auslaender/checklist.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de