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Gewerbeanmeldung


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Checkliste Gewerbeanmeldung


Wer muss sein Gewerbe anmelden?

Alle Selbständigen mit Ausnahme von Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen müssen Ihre Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anmelden.


Was ist vorab notwendig?

Klären Sie unbedingt, ob Ihr Gewerbe einer bestimmten Genehmigungspflicht unterliegt.
(s. www.go-to-do.com/content_de/gewerbeanmeld/genehmigung.html)

Falls Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, halten Sie einen Auszug Ihres Eintrags zur Verfügung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweispapiere
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • gewerblicher Mietvertrag (falls vorhanden)
  • Gewerbemeldeformular
  • für Handwerker: Handwerkskarte
  • für Ausländer: Aufenthaltsgenehmigung
  • € 20.- für die Verwaltungsgebühr


Wo wird die Gewerbeanmeldung vorgenommen?

Zuständig für die Gewerbeanmeldung in Dortmund ist das Ordnungsamt, Abteilung für Gewerbeangelegenheiten, Hoher Wall 5-7, 44122 Dortmund.
(s. Externer Link www.dortmund.de/ordnungsamt)

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  Zuständige Behörde

Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/gewerbeanmeld/checklist.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de