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Go-To-Do
Unternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com
Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
Genehmigungspflichtige Gewerbearten
Bei einer Reihe von Gewerbearten fallen besondere Anforderungen und
Genehmigungsverfahren an:
- Industrie: Die Errichtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen
muß nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden.
- Einzelhandel: Für verschiedene Handelsbereiche sind
besondere Sachkundenachweise notwendig (Milch, Arzneimittel usw.).
- Gaststätten und Hotels: Erforderlich ist eine Erlaubnis,
die Sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen
IHK vom Gewerbeamt erhalten.
- Verkehrsgewerbe: Die geschäftsmäßige Beförderung
von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig.
Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt, bzw. das
Regierungspräsidium.
- Reisegewerbe: Keine feste Betriebsstätte, die Reisegewerbekarte
stellt das zuständige Gewerbeamt aus.
- Freiberufler: Bei den »geregelten« Freien Berufen
(z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater) ist die Niederlassung
mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden.
Bei den »ungeregelten« Freien Berufen (z.B. Künstler,
Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.
Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige gelten ebenfalls besondere
Vorschriften (z.B. Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen
Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt):
- Handelsvertreter
- Automatenaufsteller
- Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe
- Spielhallen
- Pfandvermittler und Pfandverleiher
- Fahrschulen
- Güterkraftverkehr usw
Wichtiger Hinweis: Neben diesen "Standard-Fällen"
gibt es noch weitere Umstände, die evtl. eine besondere Genehmigungspflicht
beinhalten. Um zu klären, ob Ihr Unternehmen einer Genehmigungspflicht
unterliegt, sollten Sie unbedingt das Gewerbeamt
konsultieren.
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