Go-To-Do
Unternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com
Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
Gewerbeanmeldung
Eine gewerbliche Tätigkeit muss i.d.R. beim lokalen Gewerbeamt angemeldet
werden. Aber: nicht jede selbständige Tätigkeit ist automatisch
eine gewerbliche Tätigkeit. Einige Berufsgruppen fallen nicht hierunter
und müssen sich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hierzu zählen:
- Freiberufler
Freiberuflich
tätige Personen und Unternehmen müssen keine Gewerbeanmeldung
durchführen, sondern melden sich direkt beim zuständigen
Finanzamt an.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt dasselbe wie für
Freiberufler. Sie melden Sich direkt beim Finanzamt an und nicht beim
Gewerbeamt.
Sonderfall Handwerk: Handwerksunternehmen unterliegen besonderen
Auflagen - vor der Anmeldung müssen Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle
eingetragen werden. Für Informationen hierzu wenden Sie sich bitte
an die
Handwerkskammer Dortmund.
Alle übrigen Unternehmen sind verpflichtet, ihr Gewerbe dem zuständigen
(lokalen) Gewerbeamt anzuzeigen. Auch Zweigniederlassungen, Vertriebsbüros
und unselbständige Filialen müssen am Betriebssitz angemeldet
werden.
Vorbereitung
Bevor Sie die Gewerbeanmeldung vollziehen, müssen folgende Vorbereitungen
abgeschlossen sein:
- Bei ausländischen Unternehmen: Beantragung und Erhalt einer
gültigen, zweckgebundenen Aufenthaltsgenehmigung für
selbstständige Arbeit
(s. Ausländerrecht)
- Gründung des Unternehmens (s. Unternehmensgründung)
- Eintrag in das Handelsregister, falls notwendig oder freiwillig
gewünscht (s. Handelsregister)
- Wichtig: Klärung, ob Sie ein genehmigungspflichtiges
Gewerbe betreiben (s. Genehmigungspflichten)
Die Anmeldung
Die Anmeldung Ihres Gewerbes sollte zeitgleich mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Andernfalls können
Sie mit empfindlichen Bussgeldern belegt werden. Zur Gewerbeanmeldung
muss ein gesetzlich berechtigter Unternehmensvertreter, bzw. eine hiervon
bevollmächtigte Person, persönlich erscheinen.
Notwendige Dokumente
Vorausgesetzt, Sie betreiben kein genehmigungspflichtiges Gewerbe, benötigen
Sie zur Anmeldung die folgenden Dokumente:
- Gewerbemeldeformular (erhalten Sie in der Gewerbemeldestelle)
- Personalausweis oder Paß mit aktueller Meldebescheinigung,
ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden;
- Handelsregisterauszug (falls vorhanden),
- Kopie des gewerblichen Mietvertrages,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich
bei der Handwerkskammer),
- die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
(bei ausländischen Gewerbetreibenden).
Kosten
Für die An- oder Ummeldung eines Unternehmens wird derzeit eine
Bearbeitungsgebühr von € 22 für natürliche
Personen und € 30 für juristiche Personen erhoben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ihren Gewerbeschein.
Eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung wird automatisch versandt an die folgenden
Institutionen:
- das Finanzamt (s. Steuerbehörde):
zwecks Erhebung Ihrer Untrnehmensdaten und Zuteilung einer Steuernummer
- die Berufsgenossenschaft (s. Unfallversicherung):
zwecks Erteilung einer Betriebsnummer für die gesetzliche Unfallversicherung
Ihrer Beschäftigten
- das Statistische Landesamt: lediglich zur statistischen Erfassung
Ihrer gewerblichen Tätigkeit, i.d.R. ohne weiteren Kontakt mit
Ihnen
- die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer:
da Sie je nach Zugehörigkeit gesetzliches Pflichtmitglied dieser
Organisationen sind
- das Handelsregistergericht (s. Handelsregisterbehörde):
falls Sie ein kaufmännisch zu führendes Unternehmen haben
und in das Handelsregister eingetragen werden
- die Landesarbeitsagentur
- das Gewerbeaufsichtsamt
In der Regel setzen sich diese Institutionen automatisch nach einiger
Zeit mit Ihnen in Verbindung. Es ist jedoch empfehlenswert, Ihrerseits
auch Kontakt aufzunehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig
klären zu können.
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