Go-To-Do
Unternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com
Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
Einzelunternehmung
Die Gründung eines Unternehmens als Einzelunternehmung eignet
sich als Einstiegsform für kleingewerbliche Unternehmen. Die Gründungsformalitäten
halten sich in engen Grenzen: Sie müssen das Unternehmen lediglich
beim Gewerbeamt anmelden.
Geführt wird das Unternehmen vom Inhaber allein. Dieser haftet persönlich
mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Das Unternehmen
muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden (kann aber auf freiwilliger
Basis eingetragen werden). Ist das Unternehmen nicht in das Handelsrgister
eingetragen, muss keine detaillierte Buchführung unterhalten werden,
es genügt die einfache Einnahme- / Überschuss-Rechnung.
Hinweis: die Möglichkeit, Ihr Unternehmen als Einzelunternehmung
zu führen, ist begrenzt. Sobald ihre Unternehmenstätigkeit sich
ausweitet und gewisse Grenzen überschreitet , sind Sie dazu verpflichtet,
Ihr Unternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen
(s. > Handelsregister >
Rechtsfolgen) und in
das Handelsregister einzutragen.
Der Vorteil dieser Rechtsform liegt in dem unkomplizierten Gründungsverfahren,
dem geringen Kapitalbedarf und der Tatsache, dass Sie alleine über
die Geschicke des Unternehmens bestimmen.
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