Go-To-Do
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Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Die GmbH ist im Gegensatz zur oHG oder KG keine Personengesellschaft,
sondern eine Kapitalgesellschaft, d.h. das Wesen der GmbH ist nicht durch
den Zusammenschluss von Personen gekennzeichnet, sondern durch die Einbringung
von Kapital. Dadurch ergeben sich sowohl in rechtlicher Hinsicht (s.
GmbH-Gesetz),
aber auch in steuerlicher Hinsicht Besonderheiten. Die GmbH ist nicht
einkommensteuerpflichtig, sie ist körperschaftssteuerpflichtig (mehr
unter Steuern).
Wesentliches Kennzeichen der GmbH ist die Haftungsbeschränkung,
d.h. die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten
des Unternehmens, sondern die Gesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Die Geschäfte der GmbH werden unter einer *Firma* geführt, d.h.
sie tritt unter einem Namen auf, der den Rechtsformzusatz *Gesellschaft
mit beschränkter Haftung* oder die Abkürzung *GmbH* beinhaltet.
Organe der GmbH
Eine GmbH besitzt die folgenden Organe:
- Geschäftsführer
Die Geschäftsführung der GmbH kann von einer oder mehreren
Personen übernommen werden. Die Kompetenzen des Geschäftsführers
werden i.d.R. über den Gesellschaftervertrag festgelegt.
- Gesellschafterversammlung
Der Gesellschafterversammlung obliegt die Kontrolle der GmbH und der
Geschäftsführung. Soweit im Gesellschaftervertrag nicht anders
geregelt, hat die Gesellschafterversammlung gegenüber dem Geschäftsführer
ein sehr weitgehendes Weisungsrecht.
- Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben, er kann
auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Ausnahme: hat die GmbH
mehr als 500 Mitarbeiter unterliegt sie den Bestimmungen der gesetzlichen
Arbeitnehmer-Mitbestimmung und ist verpflichtet, einen Aufsichtsrat
einzuführen.
Eine GmbH hat das Recht, Prokura (Handlungsvollmacht) zu erteilen, d.h.
sie benennt eine Person (Prokurist/-in), die im Namen des Unternehmens
zeichnungsberechtigt ist. Die erteilte Prokura muss in das Handelsregister
eingetragen werden.
Sonderform *Ein-Mann-GmbH*
Obwohl eine GmbH eine Gesellschaftsform ist, also mehrere Gesellschafter
vereint, können Sie auch als einzelne Person eine GmbH, die sog.
*Ein-Mann-GmbH* gründen. Die Formalitäten entsprechen denen
der regulären GmbH. Der Vorteil: Sie können Ihre Haftung beschränken
und behalten trotzdem die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen.
Gründungsschritte
Für die Gründung einer GmbH ist ein Grundkapital in Höhe
von mindestens 25.000 € notwendig. Dieses setzt sich aus den sog.
Stammeinlagen der Gesellschafter (mind. 100 €) zusammen. Diese können
auch aus Sachwerten bestehen. Vergewissern Sie sich also vor der Gründung,
ob Sie gemeinsam mit den Gesellschaftern dieses Kapital aufbringen können.
Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische
Personen sein.
Die GmbH konstituiert sich durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrages,
der durch einen Notar beurkundet werden muss. Über den Vertragsabschluss
hat der Notar zusätzlich ein Protokoll anzufertigen. Folgende Angaben
muss der Gesellschaftervertrag enthalten:
- Firma (=Name des Unternehmens mit GmbH-Zusatz)
- Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Betrag des Stammkapitals
- Stammeinlage jedes Gesellschafters
- bei Sacheinlagen ein Sachgründungsbericht
Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss ein Geschäftsführer
berufen werden.
Der letzte Schritt ist die Eintragung der GmbH in das Handelsregister
- erst mit der Eintragung wird die GmbH zur juristischen Person und gilt
somit als gegründet. Die Eintragung muss durch den Geschäftsführer
erfolgen, dessen Unterschrift zusätzlich durch einen Notar beglaubigt
wird. Eine Auflistung der notwendigen Dokumente und Angaben, die Sie zur
Eintragung der GmbH ins Handelsregister benötigen, finden Sie auf
der Checkliste Handelsregister.
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