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Rechtsformen von Unternehmen

Ein bestehendes Unternehmen hat zwei grundlegende Möglichkeiten, an einem neuen Standort in Deutschland tätig zu werden:

  1. durch Gründung eines selbständigen Tochterunternehmens mit einer eigenen Rechtsform oder
     
  2. durch Gründung einer Niederlassung, in Form einer
     
    • selbständigen Zweigniederlassung oder einer
    • unselbständigen Zweigniederlassung (sog. Betriebsstätte)

Ob Sie ein gänzlich neues Unternehmen gründen, oder eine Niederlassung ist abhängig von vielen Faktoren: Steuern, Unternehmensorganisation, Unternehmenszielen etc. Die folgende Fragenliste gibt einen Eindruck, welche Faktoren eine Rolle spielen können.

Die nachfolgenden Informationen zu den Gründungsformalitäten der einzelnen Gesellschaftsformen können Ihnen erste Hinweise auf die, für Sie passende, Rechtsform geben. Sie sollten diese zentrale Entscheidung aber unbedingt zusätzlich mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater klären.


Tochterunternehmen / Neugründung

Für die Gründung eines selbständigen Tochterunternehmens (oder eines gänzlich neuen Unternehmens) müssen Sie sich zwischen den folgenden möglichen Rechtsformen entscheiden:

Neben diesen Rechtsformen gibt es noch Mischformen, auf die wir an dieser Stelle nicht eingehen.

 
Niederlassung

Bei der Gründung einer Niederlassung müssen Sie entscheiden, ob diese selbständig oder unselbständig vom Mutter-Unternehmen organisiert ist.

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/gruendung/rechtsformen/index.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de