Go-To-Do
Unternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com
Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
Rechtsformen von Unternehmen
Ein bestehendes Unternehmen hat zwei grundlegende Möglichkeiten,
an einem neuen Standort in Deutschland tätig zu werden:
- durch Gründung eines selbständigen Tochterunternehmens
mit einer eigenen Rechtsform oder
- durch Gründung einer Niederlassung, in Form
einer
- selbständigen Zweigniederlassung oder einer
- unselbständigen Zweigniederlassung (sog. Betriebsstätte)
Ob Sie ein gänzlich neues Unternehmen gründen, oder eine Niederlassung
ist abhängig von vielen Faktoren: Steuern, Unternehmensorganisation,
Unternehmenszielen etc. Die folgende Fragenliste
gibt einen Eindruck, welche Faktoren eine Rolle spielen können.
Die nachfolgenden Informationen zu den Gründungsformalitäten
der einzelnen Gesellschaftsformen können Ihnen erste Hinweise auf
die, für Sie passende, Rechtsform geben. Sie sollten diese zentrale
Entscheidung aber unbedingt zusätzlich mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater
klären.
Tochterunternehmen / Neugründung
Für die Gründung eines selbständigen Tochterunternehmens
(oder eines gänzlich neuen Unternehmens) müssen Sie sich zwischen
den folgenden möglichen Rechtsformen entscheiden:
Neben diesen Rechtsformen gibt es noch Mischformen, auf die wir an
dieser Stelle nicht eingehen.
Niederlassung
Bei der Gründung einer Niederlassung müssen Sie entscheiden,
ob diese selbständig oder unselbständig vom Mutter-Unternehmen
organisiert ist.
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