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KG - Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens
einem persönlich haftenden Gesellschafter (=Komplementär) und
mindestens einem Gesellschafter (=Kommanditist), dessen Haftung auf seine
Kapitaleinlage beschränkt ist , besteht.
Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung
ausgeschlossen und sind auch nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Ihnen kann jedoch Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt werden. Der
Kommanditist hat gewisse Einsichtsrechte in die jährliche Bilanz,
die Bücher und Papiere. Fortlaufende Einblicke in die Geschäfte
der Gesellschaft sind ihm dagegen nach dem HGB nicht gestattet.
Die Gesellschaft ist in das Handelsregister einzutragen; der Eintrag
muss die Haftungssumme des Kommanditisten beinhalten.
Die Gründung einer KG erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrages.
Der Firmenname der KG muss einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten,
also bspw. *Müller Dienstleistungs KG*.
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