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KG - Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (=Komplementär) und mindestens einem Gesellschafter (=Kommanditist), dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage beschränkt ist , besteht.

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen und sind auch nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ihnen kann jedoch Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt werden. Der Kommanditist hat gewisse Einsichtsrechte in die jährliche Bilanz, die Bücher und Papiere. Fortlaufende Einblicke in die Geschäfte der Gesellschaft sind ihm dagegen nach dem HGB nicht gestattet.

Die Gesellschaft ist in das Handelsregister einzutragen; der Eintrag muss die Haftungssumme des Kommanditisten beinhalten.

Die Gründung einer KG erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrages. Der Firmenname der KG muss einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten, also bspw. *Müller Dienstleistungs KG*.

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/gruendung/rechtsformen/kg.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de