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OHG - Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) besteht aus zwei oder mehreren Gesellschaftern. Die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter werden in der Regel über einen Gesellschafter-Vertrag geregelt. Ansonsten hat, laut HGB, jeder Gesellschafter die uneingeschränkte Geschäftsführung inne und auch uneingeschränkte Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis.

Wesentliches Kennzeichen der oHG ist, dass sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter in vollem Umfang gehaftet wird.

Zur Gründung einer oHG benötigen Sie kein Mindestkapital. Die oHG wird kaufmännisch geführt und ist in das Handelsregister einzutragen.

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/gruendung/rechtsformen/ohg.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de