Go-To-Do
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OHG - Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft (oHG) besteht aus zwei oder mehreren Gesellschaftern.
Die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter werden in der Regel über
einen Gesellschafter-Vertrag geregelt. Ansonsten hat, laut HGB, jeder
Gesellschafter die uneingeschränkte Geschäftsführung inne
und auch uneingeschränkte Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis.
Wesentliches Kennzeichen der oHG ist, dass sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen
als auch mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter in vollem Umfang
gehaftet wird.
Zur Gründung einer oHG benötigen Sie kein Mindestkapital. Die
oHG wird kaufmännisch geführt und ist in das Handelsregister
einzutragen.
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