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Einzelunternehmer |
GbR / OHG |
KG |
GmbH |
AG |
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Rechtsgrundlagen |
BGB, bei Eintragung in das Handelsregister HGB |
§§ 705-740 BGB, OHG: zusätzlich §§ 105-160 HGB) |
§§ 161-171a HGB und §§ 705-740 BGB |
GmbH-Gesetz |
Aktiengesetz |
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Gesellschafsform |
Personengesellschaft |
Personengesellschaft |
Personengesellschaft |
Kapitalgesellschaft |
Kapitalgesellschaft |
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Gründungskapital / Einlage |
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--- |
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25.000 € |
50.000 € |
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Haftung |
Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen |
Gesamthandvermögen: Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten privaten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft |
Komplementäre haften uneingeschränkt, Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlagen |
Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Firmenvermögen. |
Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen (Aktien). |
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Leitung |
Inhaber |
Jeder Gesellschafter, sofern nicht vertraglich anders geregelt |
Komplementär(e) |
Geschäftsführer |
Vorstand |
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Vorteile |
Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung. Geringe Gründungsformalitäten und –kosten. Entscheidungsbefugnisse beim Inhaber. Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich. |
Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung. Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich. |
Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung. Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich. |
Trennung Privat- und Gesellschaftsvermögen. Begrenzte Haftung. Sacheinlagen zur Gründung möglich. Geschäftsführer muss nicht Gründer sein. Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe. |
Trennung Privat- und Gesellschaftsvermögen. Erleichterte AG-Gründung durch die sog. "Kleine AG". |
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Nachteile |
Haftung des Eigentümers mit Privatvermögen. Geringe soziale Absicherung. |
Haftung der Gesellschafter für Gesamtverbindlichkeiten mit privatem Vermögen |
Haftung der Komplementäre für Gesamtverbindlichkeiten mit privatem Vermögen |
Hoher Gründungsaufwand. Stammkapital. Gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten. Kreditwürdigkeit durch Haftungsbeschränkung begrenzt. |
Höherer Gründungsaufwand als GmbH. Stammkapital. Gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten. Kein unmittelbarer Einfluss der Aktionäre . |
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Guided Tour |
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| Niederlassung | Entscheidungsfaktoren | ||