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Mitarbeiter - die zuständigen Behörden

Folgende Behörden müssen Sie bei der Beschäftigung von Mitarbeitern informieren:


Anmeldung zur Sozialversicherung

Die Anmeldung zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung erfolgt über die Krankenkasse des Mitarbeiters. Erfragen Sie von Ihren Mitarbeitern die Adresse der zuständigen Krankenkasse.


Abführen der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer für die Gehälter Ihrer Mitarbeiter müssen Sie an das zuständige Finanzamt abführen. Hierzu s. Steuerbehörden.


Anmeldung bei der Arbeitsagentur

Bei Beschäftigung von Mitarbeitern müssen Sie dies der örtlichen Arbeitsagentur melden:


Behörde

Arbeitsagentur Dortmund

Adresse

Steinstraße 39
D-44147 Dortmund

Telefon

+49 (0)231 / 842 - 0

Fax

+49 (0)231 / 842 - 1620

Internet

www.arbeitsagentur.de

Email

Dortmund@arbeitsagentur.de

Öffnungszeiten

Mo,Di, Mi, Fr:

07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag:

07.30 - 18.00 Uhr


Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die für Ihr Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft erfragen Sie beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften:


Behörde

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Adresse

Alte Heerstraße 111
D-53754 Sankt-Augustin

Telefon

+49 (0)2241 / 231 - 01

Fax

+49 (0)2241 / 231 - 1391

Internet

www.hvbg.de

Email

info@hvbg.de

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/mitarbeiter/behoerde.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de