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Checkliste Mitarbeiter


Was ist für Sie zu tun?

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern müssen Sie als Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten beachten:

  1. Anmeldung der Mitarbeiter zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse des Mitarbeiters
     
  2. Abführen der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse des Mitarbeiters
     
  3. Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
     
  4. Berechnung und Abführung der Lohnsteuer für die Mitarbeitergehälter an das Finanzamt
     
  5. Anmeldung der Mitarbeiter bei der zuständigen Arbeitsagentur.

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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund.
URL: www.go-to-do.com /content_de/mitarbeiter/checklist.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de