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Lohnsteuer


Grundsätzliches

Als Arbeitgebeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Gehälter Ihrer Mitarbeiter an das Finanzamt abzuführen. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag werden direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen. Hierzu benötigen Sie die offiziellen Lohnsteuertabellen, die Sie im Buchhandel erwerben können.

In Kombination mit den persönlichen Daten Ihres Mitarbeiters können Sie aus den Lohnsteuertabellen die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages ableiten. Dabei gilt es aber, noch eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten, z.B. bei geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften etc.


Zu kompliziert? Es geht auch einfacher ...

Lohnbuchhaltung ist eine recht komplizierte Angelegenheit, wenn sie 'von Hand' gemacht wird. Die meisten Unternehmen entscheiden sich daher für eine der beiden folgenden Möglichkeiten:

  1. Die Berechnung und administrative Organisation von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen wird an einen externen Dienstleister ausgelagert, der sich auf diese Bereiche spezialisiert hat.
     
  2. Viele Unternehmen nutzen spezielle Softwarepakete, mit denen die Lohnbuchhaltung automatisiert wird. Teilweise werden diese Programme als kostenlose Freeware angeboten, natürlich gibt es aber auch professionelle kostenpflichtige Angebote. Entsprechende Hinweise finden Sie im Bereich Links.


Wann muss die Lohnsteuer (+ Solidaritätszuschlag) abgeführt werden?

Bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats müssen Sie eine Lohnsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und gleichzeitig die fällige Zahlung überwiesen haben. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Voranmeldung über das Verfahren der elektronischen Datenübermittlung vornehmen (dies ist übrigens auch für die Einreichung der Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Unterlagen möglich). Hierzu müssen Sie zunächst als Datenübermittler beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung zugelassen werden und weiterhin Ihrem Finanzamt eine Teilnahmeerklärung einreichen. Die Antragsformulare finden Sie im Download-Bereich. Zudem benötigen Sie eine Software, die das technische Verfahren unterstützt. Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des Projekts Externer Link Elster.

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URL: www.go-to-do.com /content_de/mitarbeiter/lohnsteuer.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de