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Go-To-Do
Unternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com
Ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund
Lohnsteuer
Grundsätzliches
Als Arbeitgebeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag
für die Gehälter Ihrer Mitarbeiter an das Finanzamt abzuführen.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag werden direkt vom Bruttogehalt
des Mitarbeiters abgezogen. Hierzu benötigen Sie die offiziellen
Lohnsteuertabellen, die Sie im Buchhandel erwerben können.
In Kombination mit den persönlichen Daten Ihres Mitarbeiters können
Sie aus den Lohnsteuertabellen die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer
und des Solidaritätszuschlages ableiten. Dabei gilt es aber, noch
eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten, z.B. bei geringfügig
Beschäftigten, Aushilfskräften etc.
Zu kompliziert? Es geht auch einfacher ...
Lohnbuchhaltung ist eine recht komplizierte Angelegenheit, wenn sie 'von
Hand' gemacht wird. Die meisten Unternehmen entscheiden sich daher für
eine der beiden folgenden Möglichkeiten:
- Die Berechnung und administrative Organisation von Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträgen wird an einen externen Dienstleister
ausgelagert, der sich auf diese Bereiche spezialisiert hat.
- Viele Unternehmen nutzen spezielle Softwarepakete, mit denen die Lohnbuchhaltung
automatisiert wird. Teilweise werden diese Programme als kostenlose
Freeware angeboten, natürlich gibt es aber auch professionelle
kostenpflichtige Angebote. Entsprechende Hinweise finden Sie im Bereich
Links.
Wann muss die Lohnsteuer (+ Solidaritätszuschlag) abgeführt
werden?
Bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats müssen Sie eine Lohnsteuervoranmeldung
beim Finanzamt einreichen und gleichzeitig die fällige Zahlung überwiesen
haben. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Voranmeldung über das
Verfahren der elektronischen Datenübermittlung vornehmen (dies ist
übrigens auch für die Einreichung der Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Unterlagen
möglich). Hierzu müssen Sie zunächst als Datenübermittler
beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung zugelassen werden und weiterhin
Ihrem Finanzamt eine Teilnahmeerklärung einreichen. Die Antragsformulare
finden Sie im Download-Bereich.
Zudem benötigen Sie eine Software, die das technische Verfahren unterstützt.
Hinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des Projekts
Elster.
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