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Go-To-DoUnternehmensansiedlung in Dortmund: www.go-to-do.com Das Sozialversicherungs-SystemDas System der deutschen Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen,
mit denen die wesentlichen Risiken von Arbeitnehmern abgedeckt werden.
Bevor Sie nun denken, dies sei für Sie als Unternehmer nicht wichtig,
da es nicht um Ihre Risiken geht, sollten Sie wissen, dass Sie als Unternehmer
an der
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| Versicherung |
Zweck |
Finanzierung |
| Rentenversicherung |
Absicherung der Altersvorsorge |
50% Arbeitnehmer |
| Arbeitslosenversicherung |
Tritt ein bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers |
50% Arbeitnehmer |
| Krankenversicherung |
Absicherung des Arbeitnehmers bei Krankheit |
50% Arbeitnehmer |
| Pflegeversicherung |
Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit |
50% Arbeitnehmer |
| Unfallversicherung |
Versicherung gegen Unfälle während der Arbeit |
100% Arbeitgeber |
Als Arbeitgeber sind Sie an fast allen Sozialversicherungsbeiträgen für Ihre Mitarbeiter mit 50% beteiligt. Ausnahme ist die betriebliche Unfallversicherung: diese wird von Ihnen alleine zu 100% getragen (s. unten).
Die Rentenversicherung (RV), Krankenversicherung (KV), Arbeitslosenversicherung (AlV)und die Pflegeversicherung(PflV) werden jeweils zur Hälfte vom Mitarbeiter und dem Arbeitgeber getragen. Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Verdienst des Mitarbeiters.
Ein Beispiel: Ihr Mitarbeiter hat einen monatlichen Bruttolohn von 3.500 €. Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich folgendermaßen zusammen:
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RV |
KV |
AlV |
PflV |
| Gehalt |
3.500 € |
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| Beitragssatz |
19,5 % |
14,2 % * |
6,5 % |
1,7 % |
| Beitrag in € |
682,50 € |
497 € |
227,50 € |
59,50 € |
| 50% Arbeitgeber |
341,25 € |
248,50€ |
113,75 € |
29,75 € |
| 50% Mitarbeiter |
341,25 € |
248,50€ |
113,75 € |
29,75 € |
| Sozialversicherung gesamt |
1.466,00 € |
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| Arbeitgeberanteil gesamt |
733,00 € |
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| Mitarbeiteranteil gesamt |
733,00 € |
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* Der Beitragssatz der Krankenkassen ist jeweils unterschiedlich. 14,2 % ist der durchschnittliche Beitragssatz für das Jahr 2004.
Für Sie als Unternehmer ist hierbei folgendes wichtig: der Anteil des Mitarbeiters wird dem Bruttolohn entnommen, Ihren Anteil müssen Sie zusätzlich zahlen. Bei der Kalkulation von Personalkosten ist also zu dem Bruttogehalt von 3.500,- € zusätzlich Ihr Sozialversicherungsanteil in Höhe von 733,- € zu berücksichtigen.
Ja, die sogenannten 'Beitragsbemessungsgrenzen'. Hierbei handelt es sich um Gehaltsgrößen, bis zu denen der anteilige Sozialversicherungsbeitrag berechnet wird. Alles was über diesen Grenzwerten liegt, wird nicht mehr in die Berechnung einbezogen. Aktuell liegen die Beitragsbemessungsgrenzen:
Ein Beispiel wird die Funktionsweise erläutern: Sie beschäftigen (in Dortmund, also Westdeutschland) einen Mitarbeiter für ein monatliches Bruttogehalt von 6.000 €.
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RV + AlV |
KV + PflV |
| Gehalt |
6.000,00 € |
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| Bemessungsgrenze |
5.150,00 € |
3.487,50 € |
| Beitrag in % |
19.5% + 6.5% = 26.0% |
14.2% + 1.7% = 15.9 % |
| Beitrag in € |
1.339,00 € |
554,51 € |
| Arbeitgeberanteil (50 %) |
569,50 € |
277,26 € |
| Arbeitgeberanteil gesamt |
569,50 € + 277,26 € = 846,76 € |
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Ihnen als Arbeitgeber obliegt es, Ihre Mitarbeiter bei den entsprechenden Trägern der Sozialversicherung anzumelden und die Versicherungsbeiträge abzuführen. Die Anmeldung für die Versicherungszweige und die Zahlung der Versicherungsbeiträge erfolgt (mit Ausnahme der Unfallversicherung) über die Krankenkasse des Mitarbeiters. Diese Anmeldung müssen Sie in einem Zeitraum von max. zwei Wochen nach Einstellung des Mitarbeiters erledigen.
Dabei hat der Mitarbeiter das Recht, seine Krankenkasse frei zu wählen. An diese Krankenkasse müssen Sie den Meldebogen zur Sozialversicherung senden. Diesen Meldebogen erhalten Sie bei jeder Krankenkasse oder Sie können ihn aus dem Internet downloaden (s. Downloads). Nach erfolgter Anmeldung teilt Ihnen die Krankenkasse eine Betriebsnummer mit, unter der die sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten Ihres Unternehmens behandelt werden.
Zusätzlich müssen Sie die beschäftigten Mitarbeiter beim Arbeitsamt (s. Behörde) anmelden. Auch von diesem erhalten Sie eine Betriebsnummer, die Sie in den Versicherungsnachweis der Mitarbeiter eintragen müssen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung und stellt einen Sonderfall dar. Diese Versicherung wird allein vom Unternehmer getragen. Versicherungsträger sind die Berufsgenossenschaften. Je nach Branchenzugehörigkeit ist die betreffende Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig.
In der Regel setzt sich die Berufsgenossenschaft automatisch mit Ihnen in Verbindung, da diese eine Benachrichtigung über Ihre Gewerbeanmeldung erhält. Dies kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und noch keinen Kontakt zur Berufsgenossenschaft haben, sollten Sie von sich aus Kontakt aufnehmen. Welche Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig ist, erfragen Sie beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (s. Behörde). Ihre Pflicht zur Teilnahme an der Unfallversicherung ist übrigens unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Mitarbeiter beschäftigen oder nicht.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist nicht einheitlich und richtet sich u.a. nach der 'Gefahrensklasse' Ihres Unternehmens. D.h. der Beitrag steigt mit dem (zumindest statistischen) Unfallrisiko Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz.
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Go-To-Do ist ein Service der Wirtschaftsförderung Dortmund. |
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| Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de |
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