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Unternehmensbesteuerung in Deutschland
Steuerarten
Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist kompliziert - trotz aller
Versuche, das Steuerrecht zu vereinfachen und überschaubar zu gestalten.
Aus diesem Grund wird an dieser Stelle lediglich ein grundlegender Überblick
über die verschiedenen Steuerarten und ihre Relevanz für unterschiedliche
Unternehmen gegeben.
Deshalb auch vorab ein wichtiger Hinweis:
nahezu kein Unternehmen in Deutschland arbeitet ohne die Unterstützung
eines kompetenten Steuerberaters. Der Deutsche Steuerberater-Verband bietet
online einen
Suchservice
an, um den geeigneten Steuerberater zu finden.
Die in Deutschland für Unternehmen anfallenden Steuern lassen sich
in 3 Kategorien ordnen:
- Ertragssteuern richten sich auf die erzielten Unternehmensgewinne
(bzw. bei Privatpersonen auf das Einkommen). Hierzu zählen bspw.
die Körperschaftssteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
- Verbrauchssteuern richten sich auf die Verwendung von Einkommen
oder den Erwerb von Vermögenswerten. Beispiele: Beim Kauf von Waren
oder Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer (im privaten Bereich auch
als Mehrwertsteuer bekannt) berechnet, beim Kauf von Grundstücken
die Grunderwerbssteuer.
- Substanzsteuern spielen kaum noch eine Rolle. Zur Zeit werden
lediglich noch Grundsteuer und Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer erhoben.
Das steuerliche Verfahren
In der Regel kommt das Finanzamt automatisch auf Sie zu, nachdem Sie
die Gewerbeanmeldung vollzogen haben. Sie erhalten einen Fragebogen, in
dem die steuerrelevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen erfragt werden.
Nachdem Sie diesen ausgefüllt und zurückgesandt haben, erhalten
Sie vom Finanzamt eine Steuernummer.
Wie hoch ist die steuerliche Belastung von Unternehmen in Deutschland?
Diese Frage ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Die Höhe der
steuerlichen Belastung ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig.
Als Anhaltswert wird häufig ein Steuersatz von ca. 36% bei Unternehmen
genannt. Da sich die Steuerschuld aber aus verschiedenen Elementen zusammensetzt
und diese je nach individueller Situation (z.B. Rechtsform, Unternehmenssitz)
unterschiedlich sind, kann die reale Höhe der zu zahlenden Steuern
erheblich von diesem Standardwert abweichen.
Welche Steuern muss mein Unternehmen zahlen?
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
muss von allen Unternehmen gezahlt werden. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft
(GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftssteuer
abführen, bei einer Personengesellschaft und Einzelunternehmen werden
die Gesellschafter bzw. Inhaber zur Einkommensteuer
veranlagt.
Sofern Sie in ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie
zudem verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Jedoch ist dies keine Steuerlast, die von Ihrem Unternehmen aufgebracht
werden muss, sondern vom Arbeitnehmer. Das Unternehmen übernimmt
nur die Aufgabe, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Mitarbeiters
abzuziehen und an das Finanzamt zu zahlen. Informationen hierzu erhalten
Sie im Themenbereich Mitarbeiter.
Eventuell kommen weitere Steuern auf Sie zu (bspw. die Grundsteuer, wenn
Ihr Unternehmen ein eigenes Grundstück hat), auf diese wird an dieser
Stelle aber nicht weiter eingegangen, da dies zu sehr von der spezifischen
Unternehmenssituation abhängig ist. Deshalb nochmals der Hinweis:
nehmen Sie unbedingt die Hilfe eines kompetenten Steuerberaters in Anspruch.
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