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Unternehmensbesteuerung in Deutschland


Steuerarten

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist kompliziert - trotz aller Versuche, das Steuerrecht zu vereinfachen und überschaubar zu gestalten. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle lediglich ein grundlegender Überblick über die verschiedenen Steuerarten und ihre Relevanz für unterschiedliche Unternehmen gegeben.

Deshalb auch vorab ein wichtiger Hinweis: nahezu kein Unternehmen in Deutschland arbeitet ohne die Unterstützung eines kompetenten Steuerberaters. Der Deutsche Steuerberater-Verband bietet online einen Externer Link Suchservice an, um den geeigneten Steuerberater zu finden.

Die in Deutschland für Unternehmen anfallenden Steuern lassen sich in 3 Kategorien ordnen:

  1. Ertragssteuern richten sich auf die erzielten Unternehmensgewinne (bzw. bei Privatpersonen auf das Einkommen). Hierzu zählen bspw. die Körperschaftssteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
     
  2. Verbrauchssteuern richten sich auf die Verwendung von Einkommen oder den Erwerb von Vermögenswerten. Beispiele: Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer (im privaten Bereich auch als Mehrwertsteuer bekannt) berechnet, beim Kauf von Grundstücken die Grunderwerbssteuer.
     
  3. Substanzsteuern spielen kaum noch eine Rolle. Zur Zeit werden lediglich noch Grundsteuer und Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer erhoben.


Das steuerliche Verfahren

In der Regel kommt das Finanzamt automatisch auf Sie zu, nachdem Sie die Gewerbeanmeldung vollzogen haben. Sie erhalten einen Fragebogen, in dem die steuerrelevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen erfragt werden. Nachdem Sie diesen ausgefüllt und zurückgesandt haben, erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer.


Wie hoch ist die steuerliche Belastung von Unternehmen in Deutschland?

Diese Frage ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Die Höhe der steuerlichen Belastung ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Als Anhaltswert wird häufig ein Steuersatz von ca. 36% bei Unternehmen genannt. Da sich die Steuerschuld aber aus verschiedenen Elementen zusammensetzt und diese je nach individueller Situation (z.B. Rechtsform, Unternehmenssitz) unterschiedlich sind, kann die reale Höhe der zu zahlenden Steuern erheblich von diesem Standardwert abweichen.


Welche Steuern muss mein Unternehmen zahlen?

Gewerbesteuer und Umsatzsteuer muss von allen Unternehmen gezahlt werden. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftssteuer abführen, bei einer Personengesellschaft und Einzelunternehmen werden die Gesellschafter bzw. Inhaber zur Einkommensteuer veranlagt.

Sofern Sie in ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie zudem verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Jedoch ist dies keine Steuerlast, die von Ihrem Unternehmen aufgebracht werden muss, sondern vom Arbeitnehmer. Das Unternehmen übernimmt nur die Aufgabe, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abzuziehen und an das Finanzamt zu zahlen. Informationen hierzu erhalten Sie im Themenbereich Mitarbeiter.

Eventuell kommen weitere Steuern auf Sie zu (bspw. die Grundsteuer, wenn Ihr Unternehmen ein eigenes Grundstück hat), auf diese wird an dieser Stelle aber nicht weiter eingegangen, da dies zu sehr von der spezifischen Unternehmenssituation abhängig ist. Deshalb nochmals der Hinweis: nehmen Sie unbedingt die Hilfe eines kompetenten Steuerberaters in Anspruch.

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Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de