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Einkommensteuer


Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Unternehmen, die als Personengesellschaft organisiert sind (Einzelunternehmen, GbR, oHG, KG) unterliegen - als Unternehmen - keiner spezifischen Ertragsbesteuerung. Jedoch sind die Inhaber oder Gesellschafter des Unternehmens verpflichtet, den Geschäftsertrag im Rahmen ihrer privaten Einkommensteuererklärung zu versteuern.


Was wird besteuert?

Der Einkommensteuer unterliegen die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit. Als Gewinn bezeichnet man den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Welche betrieblichen Ausgaben angerechnet werden können, ist ein schwieriges Feld. Hierzu ziehen Sie am besten Ihren Steuerberater zu Hilfe.


Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Zunächst einmal wird von dem zu versteuerndem Einkommen ein sog. 'Mindestfreibetrag' abgezogen. Dieser beträgt derzeit € 7.664,- für Ledige und € 15.329,- für Verheiratete. Diese Beträge werden nicht besteuert. Das restliche Jahreseinkommen unterliegt einem Steuersatz, der je nach Höhe des Einkommens zwischen 16% und 45% liegt.


Wann muss die Steuer gezahlt werden?

Einkommensteuer wird im voraus gezahlt, d.h. Sie müssen insgesamt 4 mal im Jahr eine Abschlagzahlung an das Finanzamt leisten (Termine s. Steuerkalender). Die Höhe dieser Vorauszahlungen richtet sich nach dem voraussichtlich erzielten Einkommen. Bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres müssen Sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt errechnet dann Ihre tatsächliche Steuerschuld und erstattet Ihnen evtl. zu viel gezahlte Beträge oder stellt eine Nachforderung, falls Ihre Vorauszahlungen zu niedrig waren.


Elektronische Steuererklärung

Sie haben mittlerweile auch die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben. Grundinformationen hierzu bietet das Externer Link Bundesfinanzministerium, Details und die notwendige Software erhalten Sie auf den Seiten des Projekts Externer Link ELSTER.

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Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de