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Einkommensteuer
Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Unternehmen, die als Personengesellschaft organisiert sind (Einzelunternehmen,
GbR, oHG, KG) unterliegen - als Unternehmen - keiner spezifischen Ertragsbesteuerung.
Jedoch sind die Inhaber oder Gesellschafter des Unternehmens verpflichtet,
den Geschäftsertrag im Rahmen ihrer privaten Einkommensteuererklärung
zu versteuern.
Was wird besteuert?
Der Einkommensteuer unterliegen die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit.
Als Gewinn bezeichnet man den Überschuss der Betriebseinnahmen über
die Betriebsausgaben. Welche betrieblichen Ausgaben angerechnet werden
können, ist ein schwieriges Feld. Hierzu ziehen Sie am besten Ihren
Steuerberater zu Hilfe.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Zunächst einmal wird von dem zu versteuerndem Einkommen ein sog.
'Mindestfreibetrag' abgezogen. Dieser beträgt derzeit €
7.664,- für Ledige und € 15.329,- für Verheiratete. Diese
Beträge werden nicht besteuert. Das restliche Jahreseinkommen unterliegt
einem Steuersatz, der je nach Höhe des Einkommens zwischen 16% und
45% liegt.
Wann muss die Steuer gezahlt werden?
Einkommensteuer wird im voraus gezahlt, d.h. Sie müssen insgesamt
4 mal im Jahr eine Abschlagzahlung an das Finanzamt leisten (Termine s.
Steuerkalender). Die Höhe dieser Vorauszahlungen
richtet sich nach dem voraussichtlich erzielten Einkommen. Bis zum 31.
Mai des jeweiligen Folgejahres müssen Sie ihre Einkommensteuererklärung
beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt errechnet dann Ihre tatsächliche
Steuerschuld und erstattet Ihnen evtl. zu viel gezahlte Beträge oder
stellt eine Nachforderung, falls Ihre Vorauszahlungen zu niedrig waren.
Elektronische Steuererklärung
Sie haben mittlerweile auch die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung
elektronisch abzugeben. Grundinformationen hierzu bietet das
Bundesfinanzministerium,
Details und die notwendige Software erhalten Sie auf den Seiten des Projekts
ELSTER.
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