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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, d.h. sie wird von der Stadt Dortmund (Steueramt) erhoben und nicht vom Finanzamt, welches die Bundes- und Landessteuern erhebt. Die Gewerbesteuer muss von allen gewerblichen Unternehmen gezahlt werden.

Besteuert wird der sogenannte 'Gewerbeertrag', der sich aus dem Unternehmensgewinn abzüglich bestimmter Beträge errechnet. Die exakte Berechnung der Gewerbesteuer verläuft nach einem recht komplizierten Verfahren, das an dieser Stelle nicht weiter erläutert wird.

Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom jeweiligen lokalen 'Gewerbesteuerhebesatz', der von jeder Kommune selbständig festgelegt wird. In Dortmund beträgt der aktuelle Hebesatz 450. Die folgende Tabelle bietet einen Vergleich der Gewerbesteuer in verschiedenen deutschen Großstädten.


 Stadt (Hebesatz)

 Gewerbesteuer *

 Dortmund (450)

 € 183,7

 München (490)

 € 196,8

 Berlin (410)

 € 170,1

 Hamburg (470)

 € 190,3

 Frankfurt/M. (490)

 € 196,8

* für eine Kapitalgesellschaft pro 1.000 € Gewerbeertrag
Quelle: DIHK, Stand: 06/2002

Viermal pro Jahr müssen Gewerbebetriebe eine Gewerbesteuer-Vorauszahlung entrichten. Die Daten entnehmen Sie bitte dem Steuerkalender. Evtl. zu viel gezahlte Beträge werden später erstattet.

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URL: www.go-to-do.com /content_de/steuern/steuerarten/gewerbesteuer.html

Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de