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Umsatzsteuer


Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten privaten und öffentlichen Verbrauch erhoben. Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung ist also neben dem eigentlichen Preis, den der Verkäufer erhält, zusätzlich die Umsatzsteuer zu zahlen. An das Finanzamt abgeführt wird die Umsatzsteuer von demjenigen, der den Umsatz tätigt, d.h. vom Verkäufer.

Unternehmen müssen also jedesmal wenn sie einen Umsatz tätigen (Produkte oder Dienstleistungen verkaufen), auf den eigentlichen Verkaufspreis die Umsatzsteuer aufschlagen und diese anschließend an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig kann das Unternehmen von dieser Steuerschuld die sogenannte Vorsteuer abziehen. Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die das Unternehmen selbst bereits entrichtet hat, bspw. beim Kauf von Produktionsgütern. (s. Beispiel)


Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer kennt zwei verschiedene Steuersätze:

  1. den allgemeinen Steuersatz von 16 %. Dieser gilt für fast alle getätigten Umsätze.
     
  2. den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dieser gilt für Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), den Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen und bestimmte Kunstgegenstände.


Was wird besteuert?

Der Umsatzsteuer unterliegen alle Umsätze eines Unternehmens. Dies können sein:

  • Lieferungen und Dienstleistungen
  • Eigenverbrauch
  • Einfuhr aus Nicht-EU Ländern
  • Einfuhr aus EU-Ländern (sog. innergemeinschaftlicher Erwerb)


Wie's funktioniert - ein Beispiel

Ein Sportgeschäft kauft bei einem Sportartikelfabrikanten Waren im Wert von 1.000 €. Der Sportartikelfabrikant berechnet dem Geschäft den Warenwert zuzüglich der Umsatzsteuer von 16 %:

Warenwert

1.000 €

+ 16 % Umsatzsteuer

+ 160 €

Rechnungsbetrag

1.160 €

Der Sportartikelfabrikant muss nun 160 € Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Das Sportgeschäft verkauft die Waren nun an einen Endkunden für 2.000 €. Auch hier muss die entsprechende Umsatzsteuer hinzugezogen werden:

Verkaufspreis

2.000 €

+ 16 % Umsatzsteuer

+ 320 €

Rechnungsbetrag

2.320 €

Gegenüber dem Finanzamt muss das Sportgeschäft nun die einbehaltene Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer (gezahlte Umsatzsteuer an den Sportartikelfabrikanten) als Steuerschuld abführen:

Umsatzsteuer

320 €

- Vorsteuer

- 160 €

Steuerschuld

160 €

Im Grunde ist die Umsatzsteuer also für das Sportgeschäft (für alle Unternehmen) nur ein durchlaufender Buchungsposten. Lediglich der Endverbraucher zahlt real die Umsatzsteuer (diesem eher als Mehrwertsteuer bekannt).


Steuerbefreiung für Kleinunternehmer

Für Kleinunternehmer gibt es eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Sofern die Umsätze eines Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von 17.500€ nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen werden, ist das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt aber auch, dass keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann und bei getätigten Umsätzen keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden darf.


Wann muss die Umsatzsteuer gezahlt werden?

In der Regel ist bis zum 10. des Folgemonats eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung (s. Downloads) abzugeben, aus der die geleistete Vorsteuer sowie die einbehaltene Umsatzsteuer hervorgehen. Mit der Abgabe der Voranmeldung ist gleichzeitig (per Scheck oder Überweisung) die errechnete Steuerschuld zu bezahlen. Haben Sie ein negatives Saldo, also mehr Vorsteuern gezahlt als Umsatzsteuer einbehalten, müssen Sie natürlich nichts zahlen, sondern bekommen vom Finanzamt eine Steuererstattung in entsprechender Höhe.

Bitte beachten Sie: das Finanzamt ist berechtigt, ohne Sie vorab zu benachrichtigen einen Steuerprüfer zu Ihnen zu schicken, dem Einsicht in alle umsatzsteuerrelevanten Unterlagen gewährt werden muss. Gehen Sie daher sorgfältig mit den Belegen über gezahlte Vorsteuer und einbehaltene Umsatzsteuer um!

Unternehmen, deren gesamte abzuführende Umsatzsteuer im Vorjahr 6.136 € nicht überstieg, können ihre Vorsteueranmeldung auch vierteljährlich abgeben.

Zusätzlich zu den Voranmeldungen muss jedes Unternehmen eine Jahressteuererklärung bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Die darin errechnete Abschlusszahlung ist innerhalb eins Monats nach Abgabe der Erklärung an das Finanzamt zu leisten.


Wozu wird eine *Umsatzsteuer-Identifikationsnummer* benötigt?

Da der Verkauf von Waren aus einem Mitgliedsland der EU in ein anderes umsatzsteuerfrei ist, gibt es für diesen Fall eine besondere Regelung. Wenn Sie am sog. *innergemeinschaftlichen Warenverkehr* (d.h. dem Ver- oder Ankauf von Waren - nicht Dienstleistungen - in oder aus EU-Mitgliedstaaten) teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Beim Kauf einer Ware aus einem EU-Land übermitteln Sie dem Verkäufer ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, welche diesem anzeigt, dass Sie Unternehmer sind und in diesem Fall keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Bei Neugründung Ihres Unternehmens erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt beantragen können. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die Nummer.

Besteht Ihr Unternehmen schon länger, können Sie die Nummer direkt beantragen beim Bundesamt für Finanzen (s. Steuerbehörde).

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Letzte Änderung: 19.08.2005 | © Wirtschaftsförderung Dortmund | Email: go-to-do@stadtdo.de